Sparkasse
Sparkassen sind in Deutschland in der Regel Anstalten des öffentlichen Rechts. Träger öffentlich-rechtlicher Sparkassen sind kommunale Gebietskörperschaften wie Städte, Gemeinden, Landkreise oder ein kommunaler Sparkassenzweckverband als Zusammenschluss mehrerer Gebietskörperschaften. Oftmals deutet bereits der Name auf den kommunalen Träger hin, z. B. Stadtsparkasse, Kreissparkasse oder Bezirkssparkasse.






























































